Ich habe meinen Führerschein vergessen. Darf ich das Fahrzeug trotzdem abholen und fahren?

Nein, ein gültiger Führerschein (gültiger alter bzw. neuer Führerschein, internationaler Führerschein der beglaubigte Übersetzung) ist für die Anmietung eines Fahrzeugs erforderlich und muss bei der Abholung vom Hauptmieter vorgezeigt werden. Die Vorlage einer Kopie des Führerscheins ist nicht ausreichend. Sollte es möglich sein, den vergessenen Führerschein durch eine andere Person zum Zeitpunkt der Anmietung in einer Europcar Station oder einer Polizeidienststelle im Original vorzulegen, kann die Vermietung dennoch durchgeführt werden. Eine Bestätigung ist dann in beiden Fällen erforderlich.

Die Anmietung eines Fahrzeuges im Ausland kann einen internationalen Führerschein oder eine beglaubigte Übersetzung erfordern (genauere Informationen entnehmen Sie bitte den Vermietbedingungen des jeweiligen Landes). 

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