Für die Abholung des Fahrzeugs ist ein gültiger Führerschein (seit mind. 1 Jahr) nötig, welchen Sie am Schalter vorzeigen müssen.
Es wird keine Kopie akzeptiert. Der Führerschein muss schriftlich und in lateinischen Buchstaben vorliegen (europäischer oder internationaler Führerschein oder Übersetzung).
Je nach Land kann es erforderlich sein, dass Sie zusätzlich zu Ihrem nationalen Führerschein einen internationalen Führerschein besitzen und im Original vorlegen.
Weitere Informationen finden Sie in den speziellen Vermietbedingungen je Land oder auf der Internetseite des ADAC. Dort finden Sie sowohl Informationen zur Gültigkeit des deutschen Führerscheins im Ausland, als auch das Vorgehen zur Beantragung eines internationalen Führerscheins.