Fallen für den Mietwagen Reinigungskosten an?

Reinigungskosten können anfallen, wenn das Fahrzeug in einem über die vertragsgemäße Nutzung hinausgehenden verschmutzten Zustand und/oder mit einer Geruchsbelästigung zurückgegeben wird.

Das Rauchen ist in allen Fahrzeugen strikt untersagt.

Wir sind berechtigt, in jedem Fall schuldhafter Zuwiderhandlung gegen dieses Verbot durch Sie oder von Ihnen beförderter Dritter eine Schadensersatzpauschale geltend zu machen. In diesem Fall entsteht ein Schaden mit einer Schadenmeldung.

Ebenfalls untersagt ist der Transport von lebenden Tieren mit unseren Fahrzeugen. Hiervon ausgenommen sind Haustiere und/oder im Haushalt gehaltene Tiere, wenn sie in dafür geeigneten Transportboxen transportiert werden. Anfallende Sonderreinigungskosten sind vom Mieter zu tragen. Alle erforderlichen Sonderreinigungskosten werden nach Aufwand, mindestens aber mit einer Sonderreinigungspauschale berechnet. Ihnen wird gestattet nachzuweisen, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale ist. 
Die Beseitigung von Verunreinigungen aufgrund der vertragsgemäßen Nutzung des Fahrzeugs sind im Mietpreis enthalten. Reinigungskosten können jedoch in besonderen Fällen zusätzlich zum Mietpreis vereinbart werden.

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