Was kann ich tun, wenn ich die Ordnungswidrigkeit nicht verursacht habe oder diese vom Zusatzfahrer verursacht wurde?

Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an die zuständige Bußgeldstelle, um Widerspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen. 

Alle Einzelheiten bezüglich der Ordnungswidrigkeit besprechen Sie direkt mit der zuständigen Behörde, denn die EMobG Services Germany GmbH bearbeitet die Bußgeldbescheide nur, indem notwendige Daten übermittelt werden. Für diese zusätzliche Bearbeitung wird eine Aufwandspauschale in Höhe von 30,- € fällig. 

Stellt sich in Ihrem Fall heraus, dass Sie die genannte Ordnungswidrigkeit nicht begangen haben, sind wir selbstverständlich bereit, die berechnete Aufwandspauschale zu stornieren. Bitte lassen Sie uns in solch einem Fall eine Bestätigung der Bußgeldstelle zukommen, die Sie entlastet.

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