Die Aufwandspauschale bezieht sich auf den zusätzlichen Aufwand, welcher durch die Bearbeitung der Ordnungswidrigkeit entsteht. Die EMobG Services Germany GmbH wird von der jeweiligen Bußgeldstelle dazu aufgefordert, zum Fehlverhalten im Straßenverkehr Stellung zu nehmen bzw. den Verursacher zu nennen. Bei einem Mietwagen wird bis auf weiteres davon ausgegangen, dass der Mieter auch der Verursacher ist. Somit ist die EMobG Services Germany GmbH gesetzlich dazu verpflichtet, der Behörde den Mieter des jeweiligen Fahrzeuges zu nennen.
Jeglicher Datentransfer wird in unserem Hause unter strenger Beachtung von Datenschutzrichtlinien vorgenommen und daher überwiegend manuell bearbeitet. Dies gewährleistet unseren Kunden die Sicherheit ihrer Daten. Zugleich führt dieser Vorgang aber auch zu einem erhöhten Arbeitsaufwand.
Die EMobG Services Germany GmbH ist bemüht, allen Kunden bestmögliche Mietkonditionen zu unterbreiten, daher haben wir uns entschieden, solche außerordentlichen Bearbeitungskosten separat in Rechnung zu stellen. Die Berechnungsgrundlage entnehmen Sie bitte Punkt 5 und 9.1 unserer Allgemeinen Vermietbedingungen.
Wir bitten um Ihr Verständnis.