Kann ich im Falle eines Bußgeldes einen Nachweis erhalten?

Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an die genannte Bußgeldstelle und verwenden das in unserem Schreiben genannte Aktenzeichen der Bußgeldstelle. 

Da wir keinen Einfluss darauf haben, wann sich die zuständige Behörde mit Ihnen in Verbindung setzt, ist unsere Forderung der Aufwandspauschale unabhängig davon, ob Ihnen ein Schreiben der jeweiligen Behörde bereits vorliegt oder nicht. Unsere Aufwandspauschale wird deswegen erhoben, weil der für uns angefallene Aufwand in jedem Fall derselbe ist. 

Wir bitten um Ihr Verständnis.

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