Kann die Rechnung für die Aufwandspauschale auf die Firma oder einen anderen Mieter / Fahrer umgeschrieben werden?

Für Firmenfahrten:
Es ist uns nicht möglich, die Aufwandspauschale an Ihre Firma statt an den Fahrer zu berechnen. Da der Fahrer des Fahrzeuges die Ordnungswidrigkeit verursacht hat, müssen wir davon ausgehen, dass er hierfür selbst haftet. Jede Firma hat jedoch die Möglichkeit, ihre Kundennummer (Business Account) auf die Zahlung der Aufwandspauschale einstellen zu lassen. Dann wird jede anfallende Bearbeitungspauschale zukünftig automatisch Ihrer Firma in Rechnung gestellt. Falls Sie dies wünschen, besprechen Sie den Sachverhalt gern mit dem/der für Sie zuständigen Verkäufer*in.

Für Privatfahrten:  
Es ist uns nicht möglich, die Rechnungsposten einzeln aufzuteilen und die Aufwandspauschale einer anderen Person zu berechnen. Sie ist Bestandteil des Mietvertrages. Mit dem Abschluss des Mietvertrages und der Entgegennahme des Fahrzeuges sind Sie für diese zusätzlich anfallenden Kosten, die unmittelbar mit Ihrer Miete zusammenhängen, zuständig.

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