Ich war zum Tatzeitpunkt der Ordnungswidrigkeit nicht Mieter des Fahrzeuges / nicht am besagten Ort. Wo kann ich Widerspruch einlegen?

Bitte wenden Sie sich an die zuständige Bußgeldstelle, um Widerspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen. Die EMobG Services Germany GmbH fungiert lediglich als Übermittler. 

Einzelheiten bezüglich der Ordnungswidrigkeit besprechen Sie bitte mit der zuständigen Behörde, die EMobG Services Germany GmbH bearbeitet nur die Bußgeldbescheide, indem die notwendigen Daten übermittelt werden. Für diese zusätzliche Bearbeitung wird eine Aufwandspauschale in Höhe von 30,- € fällig. 

Stellt sich in Ihrem Fall heraus, dass Sie die genannte Ordnungswidrigkeit nicht begangen haben, sind wir selbstverständlich bereit, die berechnete Aufwandspauschale zu stornieren. Bitte lassen Sie uns in solch einem Fall eine Bestätigung der Bußgeldstelle zukommen, die Sie entlastet.

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