Gibt es eine Stornierung der Aufwandspauschale aus Kulanz?

Leider können wir keine Stornierung der Aufwandspauschale aus Kulanz durchführen, da wir einen sehr hohen Arbeitsaufwand haben.

Es wird lediglich eine Stornierung von uns durchgeführt, wenn Sie nachweisen können, dass die Bußgeldstelle das Verfahren gegen Sie eingestellt hat.

War diese Antwort hilfreich?

Benötigen Sie weitere Informationen?

Kontaktieren Sie uns