I. Als Mieter und Fahrer müssen Sie nach einem Unfall, Brand, Diebstahl, Wildschaden oder sonstigen Schaden Folgendes beachten:
1. Benachrichtigen Sie unverzüglich die Polizei und Europcar. Dies gilt auch bei selbstverschuldeten Unfällen ohne Beteiligung Dritter oder bei Schäden an Gegenständen, z.B. Mauern, Leitplanken, Zäunen, Hecken usw.
2. Erstellen Sie einen schriftlichen Unfallbericht / Schadensbericht. Ein entsprechendes Formular finden Sie in Ihren Fahrzeugpapieren. Der Unfallbericht bzw. die Schadensmeldung muss insbesondere Namen und Anschrift der beteiligten Personen und Zeugen sowie die Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge, der zuständigen Polizeidienststelle und das polizeiliche Aktenzeichen enthalten. Außerdem muss eine Skizze des Unfallgeschehens angefertigt werden. Reichen Sie den Unfallbericht und die Skizze bei der Europcar Station ein. Auch bei geringfügigen Schäden, wie z.B. Kratzern, sind Sie verpflichtet, einen schriftlichen Unfallbericht und eine Skizze zu erstellen und bei der Europcar Station abzugeben.
Wenn Sie keinen Unfallbericht erstellen, kann dies eine Verletzung Ihrer vertraglichen Pflichten darstellen. In diesem Fall können Sie die Vorteile des Schutzpakets verlieren. Bitte beachten Sie die Allgemeinen Mietbedingungen (AVB).
II. Im Falle eines Unfalls oder einer Panne wird Ihnen ein Notfallmanagement zur Verfügung gestellt. Die Leistungen unseres Notfallmanagements sind im Mietpreis enthalten. Einzelheiten zum Leistungsumfang finden Sie in Anlage 1 zu unseren AVB oder kontaktieren Sie unser Notfallmanagement unter folgender Nummer: 040 52018-8100.
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